
Versorgung mit Mehrwert
Unser individuelles, ambulantes Pflege-, Beratungs- und Serviceangebot können Sie ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen kombinieren. Die Kosten für unsere Leistungen werden größtenteils von Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
AMBULANTE PFLEGE
Alle Leistungen nach SGB XI, Pflegeversicherung
Zum Beispiel:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Transfer (z. B. Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen)
- Mobilisation und spezielle Lagerungen
- Hilfe beim Essen
- Hilfe bei der Ausscheidung

MEDIZINISCHE KRANKENPFLEGE
Leistungen nach SGB V, Krankenversicherung sowie nach ärztlicher Verordnung
Zum Beispiel:
- Medikamente richten und verabreichen
- Vitalwerte-Kontrolle (Blutdruck und Puls messen)
- Kompressionsverbände (z. B. Stützstrümpfe an- und ausziehen)
- Blutzuckerüberwachung
- Injektionen
- Wundverbände
- Sonderversorgung (z. B. bei Blasenkatheter oder Magensonde)

Kosten werden übernommen von:
- Krankenkassen (SGB V)
- Pflegekassen (SGB XI)
- Beihilfestelle (nur Beamt:innen)
Zusätzlich verbleibt ein Anteil als Selbstzahler.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die sogenannte Behandlungspflege, diese beinhaltet die ärztlich verordnete Gabe von Medikamenten, Verbandswechsel, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und weitere ärztlich angeordnete Maßnahmen.
Die Pflegekassen übernehmen die Aufwendungen aus dem Bereich der Grundpflege und Betreuung. Dabei steht in Abhängigkeit des Pflegegrades 1 bis 5 ein monatliches Budget, die so genannten Pflegesachleistungen zur Verfügung. Unter dem nachstehenden Link stellt das Bundesministerium für Gesundheit eine Übersicht zur Verfügung.
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick
Die Beihilfe übernimmt für pensionierte Beamte Leistungen sowohl der Kranken- als auch der Pflegekasse mit dem individuell gültigen Prozentsatz. Die monatlichen Rechnungen müssen zunächst privat verauslagt werden und können dann bei der Beihilfe eingereicht werden.
Bei den meisten Versorgungsformen verbleibt ein Selbstbehalt in Höhe der sogenannten Investitionskosten. Die Investitionskosten betragen derzeit 1,05 € je Hausbesuch mit Leistungen der Grundpflege.
Für Serviceleistungen können weitere Kosten anfallen, beispielsweise dann, wenn der ambulante Pflegedienst das Rezept- und Medikamentenmanagement übernimmt.